Was feiern wir eigentlich am Reformationstag?

Die 95 Thesen Martin Luthers gegen den Ablasshandel gelten als Geburtsstunde der Reformation. Dass Luther eine Reform der katholischen Kirche an „Haupt und Gliedern“ anstrebte, war nicht mit der Absicht verbunden, eine „evangelische“ oder „lutherische“ Kirche zu gründen.

Der zentrale Glaubenssatz war dabei für ihn die Aussage des Apostels Paulus im Brief an die Römer (Kapitel 3, Vers 28): „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben“.

Wenn wir heute als evangelische Kirchen den Reformationstag begehen, dann tun wir es auch und gerade im Sinne des selbstkritischen reformatorischen Grundsatzes „ecclesia semper reformanda“ (Kirche muss sich immer wieder erneuern).

Seit dem Jahr 2017, dem 500-jährigen Jubiläum der Reformation, ist der Reformationstag in einigen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag, unter anderem auch in Niedersachsen. Die Festlegung auf den 31. Oktober erfolgte übrigens durch Georg II. von Sachsen im Jahre 1667. Dieses Datum setzte sich dann allgemein durch. Zuvor wurde der Reformationstag in den jeweiligen Landeskirchen je nach dem Termin der Einführung der Reformation in dem betreffenden Land begangen.

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Hinweise über musikalische Veranstaltungen finden Sie auf den Internetseiten des Kreiskantorats.

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